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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeines, Geltungsbereich


1.1 Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertrags- partnern (nachfolgend „Käufer“), wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine
ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist. Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.


1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder er- gänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur
dann und in- soweit Vertragsbestandteil, als wir
ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen

2. Vertragsschluss


2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibun- gen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Ver- tragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden

3. Preise und Zahlungsbedingungen


3.1 Die von unseren Mitarbeitern, Beauftragten oder Aussendienstmitarbeitern gegebenen besonderen Vertragsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3.2 Unsere genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegebenenfalls der Versandkosten. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung verstehen
sich unsere Preise frei Haus. Maßgeblich sind die am Bestelltag geltenden Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3 Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Bei Zahlungs- verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8
% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen nach§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB . Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt daneben unberührt.

3.4 Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Ver- tragsabschluss schließen lassen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens), berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Ferner sind wir nach den gesetzli- chen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristset- zung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

4. Ausführung von Lieferungen und Gefahrübergang


4.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart ist.


4.2 Wir behalten uns das Recht für eine bestimmte Verpackungsart vor, welche zusammen mit den gekauften Waren in Rechnung gestellt wird

5. Rücksendungen


5.1 Die Rücknahme der Ware bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der bei Warenrücknahme zu vergütendem Wert ist abhängig von Alter, Be- schaffenheit und Wiederverkaufsfähigkeit der Ware.

5.2 Produkte, die ausdrücklich als Sonderanfertigung bestellt werden, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.


5.3 Risiken der Rücksendung und Kosten für den Transport zurückgenommener Ware trägt der Käufer.

6. Mängelansprüche des Käufers


6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen. Offen zu Tage tretende Beschädigungen der Ware, die schon bei Empfang ersichtlich sind, sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu beanstanden.


6.2 Offene Mängel sind ferner uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unver- züglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmaß des Mangels genau zu bezeichnen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlos sen.


6.3 Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.


6.4 Wenn ein Mangel vorliegt, tragen wir die zum
Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten), soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.


6.5 Wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.


6.6 Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 478 BGB)
sind wir berechtigt, Rückgriffsrechte des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware und Aufwendungsersatz abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ohne dass ein Ausgleich einzuräumen ist.


6.7 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen

7. Eigentumsvorbehalt


7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.


7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, auf unser Eigentum hinzuweisen. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer ist berechtigt, über die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einbeziehung der Forderung ermächtigt.


7.4 Das Recht des Käufers zur Verfügung über die
unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts des Käufers ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

8. Sonstige Haftung


8.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.2 Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


8.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben

9. Verjährung


9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Erhalt der Ware durch den Käufer.


9.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf
einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Ver- jährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen

10. Schlussbestimmungen


10.1 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess.


10.2 Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – “UN- Kaufrecht”) ist ausgeschlossen